Arzt- und Medizinstrafrecht

Die berufliche Tätigkeit von Ärzten ist in besonderem Maße mit strafrechtlichen Risiken versehen. Kommt der Verdacht einer nicht kunstgerecht durchgeführten ärztlichen Behandlung, die zu gesundheitlichen Schäden des Patienten führt („sog. Kunstfehler“) auf, kann es zur Einleitung eines strafrechtlichen Ermitt­lungs­verfahrens kommen, wenn der Patient Strafanzeige erstattet. Auch eine nicht ausreichende Einwilligung kann Grund dafür sein, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

Neben solchen, auf die eigentliche Berufsausübung gerichteten Vorwürfen, haben die Strafverfahren gegen Ärzte seit einiger Zeit auch Vorwürfe wegen des Verdachts des Abrechnungsbetruges oder der Korruption zum Gegenstand.

Diesen oftmals komplizierten und langwierigen Verfahren kommt u.a. deshalb eine besondere Bedeutung zu, weil berufsrechtliche Konsequenzen wie die Entziehung der Approbation drohen. Bereits ein Ermittlungsverfahren kann existenzgefährdende Auswirkungen haben. Deshalb ist es in diesen Fällen in ganz besonderem Maße empfehlenswert, sich frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.

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