Gegen strafrechtliche Verurteilungen kann sich die Einlegung des Rechtsmittels der Berufung oder der Revision empfehlen. Gern prüfe ich für Sie die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittel.
Sollten Sie Beratungsbedarf haben, kontaktieren Sie mich gern unter 040 4133 9433 oder senden Sie mir eine E-Mail.