Berufung und Revision

Gegen strafrechtliche Verurteilungen kann sich die Einlegung des Rechtsmittels der Berufung oder der Revision empfehlen. Gern prüfe ich für Sie die Erfolgs­aussichten eines Rechtsmittel.

Sollten Sie Beratungsbedarf haben, kontaktieren Sie mich gern unter 040 4133 9433 oder senden Sie mir eine E-Mail.