Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht befasst sich mit Verfehlungen von Jugendlichen und Heranwachsenden. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) sieht eigene Verfahrens­vorschriften und ein eigenes Sanktionssystem vor. Dem Jugendlichen kann eine Verwarnung, eine Arbeitsauflage, Jugendarrest oder schlimmstenfalls die Jugendstrafe drohen.

Das Jugendstrafverfahren bietet für die Strafverteidigung umfangreiche Ansätze. Da hier nicht die Tat, sondern der Jugendliche im Vordergrund steht, kann durch alternative Erziehungsmaßnahmen eine Jugendstrafe verhindert werden. Das sollte nicht ungenutzt bleiben. Darüber hinaus benötigt der Jugendliche gerade in der Bedrängnis eines Strafverfahrens umfassenden Beistand.

Sollten Sie Beratungsbedarf im Jugendstrafrecht haben, kontaktieren Sie mich gern unter 040 4133 9433 oder senden Sie mir eine E-Mail.