Nebenklage

Die Nebenklage eröffnet dem Opfer einer Straftat die Möglichkeit, sich aktiv an einem Straf­ver­fahren gegen den Täter zu beteiligen. Es kann sich dem Straf­ver­fahren als sog. Nebenkläger anschließen und erhält damit eine Vielzahl an Rechten, wie z.B. in der Hauptverhandlung Erklärungen, Anträge oder Fragen anzubringen.

Das Opfer ist durch die Tat oft schwer gezeichnet. Die gesetzlichen Regelungen sind ihm meist fremd. Um seine Rechte effektiv zu nutzen, sollte es sich grund­sätz­lich eines anwaltlichen Beistandes bedienen. Der als Ne­ben­klage­ver­treter tätige Rechtsanwalt kann ihm auch in seiner Rolle als Zeugin bzw. Zeuge beistehen.

Sollten Sie Oper einer Straftat geworden sein und Beratungsbedarf haben, kon­tak­tieren Sie mich gern unter 040 4133 9433 oder senden Sie mir eine E-Mail.