Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht umfasst Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wie zum Beispiel sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung, aber auch Straftaten wegen unerlaubten Besitzes kinderpornografischer Schriften, Ausbeutung von Prostitution oder Zuhälterei.

Für die Beteiligten sind die Verfahren sehr belastend und nicht selten peinlich. Die Folgen können ganz erhebliche Auswirkungen haben. Bei den meisten Straf­tat­be­ständen handelt es sich um Verbrechen, die im Mindestmaß mit einer hohen Freiheitsstrafe bedroht sind. Weiterhin kann der Arbeitsplatz oder die selbstständige Existenz bedroht sein.

Ich rate jedem Beschuldigten, sich möglichst frühzeitig an einen Strafverteidiger zu wenden.

Sollten Sie Beratungsbedarf in einem Verfahren wegen einer Sexualstraftat haben, kontaktieren Sie mich gern unter 040 4133 9433 oder senden Sie mir eine E-Mail.