Mit dem Steuerstrafrecht kann jeder Bürger in Berührung kommen. Dabei kann es sich um schlichte Missverständnisse, leichte Versehen bis hin zu bewussten Verfehlungen handeln.
Das Steuerstrafrecht bietet unzählige Besonderheiten, die es zu kennen gilt. Der betroffene Steuerbürger kann da leicht zum Objekt von Vorschriften werden. Deshalb gilt in solchen Verfahren in ganz besonderem Maße, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen. So können oftmals bereits zu Beginn des Verfahrens einschneidende Maßnahmen wie Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Untersuchungshaft oder Arrestanordnungen abgewendet werden. Auch kann geprüft werden, ob es sich empfiehlt, eine strafbefreiende Selbstanzeige zu erstatten.
Allein mit einem Steuerberater sind solche Verfahren nicht zu bewältigen, da sich das Steuerstrafverfahren von dem Besteuerungsverfahren ganz erheblich unterscheidet. Die Zusammenarbeit zwischen einem Steuerberater und einem erfahrenen Strafverteidiger ist von entscheidender Bedeutung.
Sollten Sie Beratungsbedarf im Steuerstrafrecht haben, kontaktieren Sie mich gern unter 040 4133 9433 oder senden Sie mir eine E-Mail.