Die eigene Mobilität durch ein Kraftfahrzeug hat heute im privaten und beruflichen Leben eine große Bedeutung. Die Folgen von Verstößen im Straßenverkehr wiegen da oft besonders schwer. Eine effektive Verteidigung kann hier viel bewirken.
Strafrechtlich handelt es sich z.B. um Vorwürfe wegen Trunkenheit am Steuer (§ 316 StGB), Unfallflucht (§142 StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) oder Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB). Die möglichen Sanktionen reichen von Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu Einziehung des Führerscheins oder Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis hängt nicht selten von einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ab.
Auch Ordnungswidrigkeiten wie z.B. ein Rotlichtverstoß oder Geschwindigkeitsüberschrei6shy;tungen können empfindliche Sanktionen nach sich ziehen. Es können hohe Geldbußen verhängt werden, schlimmstenfalls auch der Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot drohen.
Sollten Sie Beratungsbedarf im Verkehrsstrafrecht oder im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht haben, kontaktieren Sie mich gern unter 040 4133 9433 oder senden Sie mir eine E-Mail.