Zeugenbeistand

Jeder Zeuge ist berechtigt, sich in einem Strafverfahren eines Beistandes zu bedienen. In einer Vielzahl von Fällen ist es ratsam, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Denkbar ist, dass sich der Zeuge durch seine Aussage selbst belastet und er sich so der Gefahr aussetzt, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. In dieser Situation muss er um sein Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 StPO) wissen. Kompetente und erfahrene anwaltliche Beratung ist dann von ganz entscheidender Bedeutung.

Aber auch der „ungefährdete“ Zeuge fühlt sich oftmals sicherer, wenn er in der ungewohnten Situation der Vernehmung anwaltlichen Beistand hat. Ist der Zeuge zugleich Geschädigter, hat er weitere Rechte, die es zu kennen gilt.

Sollten Sie Zeuge in einem Strafverfahren sein und Beratungsbedarf haben, kontaktieren Sie mich gern unter 040 4133 9433 oder senden Sie mir eine E-Mail.