Korruptionsstrafrecht

Das Korruptionsstrafrecht hat in den letzten 20 Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Kriminalpolitik hat der Korruption den energischen Kampf an­ge­sagt. Dieser „Kampfgeist“ birgt die Gefahr in sich, dass Maß und Ziel aus den Augen verloren werden. Die intensive Beobachtung durch die Medien potenziert diese Gefahr noch. Der Verteidigung kommt in diesen Verfahren deshalb eine ganz besondere Aufgabe zu.

Das Korruptionsstrafrecht umfasst Straftaten wegen Bestechung und Bestech­lichkeit, Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme aber auch Vorwürfe wegen Betrug, Untreue und Steuerhinterziehung. Neben empfindlichen Strafen droht im Falle einer Verurteilung auch die Vermögensabschöpfung.

Die Tätigkeit eines Strafverteidigers in Verfahren wegen des Verdachts einer Korruptionsstraftat umfasst neben der klassischen Verteidigungstätigkeit auch die Unternehmensberatung und Unternehmensvertretung bis zur Präventiv­beratung mit dem Ziel, Criminal Compliance im Unternehmen zu verbessern.

Sollten Sie Beratungsbedarf im Korruptionsstrafrecht haben, kontaktieren Sie mich gern unter 040 4133 9433 oder senden Sie mir eine E-Mail.