Umweltstrafrecht

Das Umweltstrafrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet. Es ist geregelt im Strafgesetzbuch und beinhaltet folgende Vorschriften:

§ 324 StGB Gewässerverunreinigung, § 324 a StGB Bodenverunreinigung, § 325 StGB Luftverunreinigung, § 325 a StGB Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen, § 326 StGB Unerlaubter Umgang mit Abfällen, § 327 StGB Unerlaubtes Betreiben von Anlagen, § 328 StGB unerlaubter Umgang mit radioaktiven und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern.

Das Umweltstrafrecht ist eng verknüpft mit verwaltungsrechtlichen Vorgaben. Die effektive Strafverteidigung erfordert die Fähigkeit, naturwissenschaftliche und technische Zusammenhänge zu erkennen und zu analysieren.

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