Wirtschaftsstrafrecht

Das Deliktsspektrum des Wirtschaftsstrafrechts ist komplex. Es betrifft Straftaten nach der Insolvenzordnung (InsO), dem gewerblichen Rechtsschutz, dem Ur­he­ber­recht, dem Wettbewerbs-, Gesellschafts-, Bank- und Kreditwesenrecht sowie nach dem Außenwirtschafts-, Devisen-, Steuer- und Zollrecht (z.B. Com­pu­ter­betrug, Sub­ven­tions­betrug, Kapitalanlagebetrug, Kreditbetrug, Bankrott, Schuld­ner­be­güns­ti­gung, Veruntreuung).

Die Verteidigung in Wirtschaftsstrafverfahren ist anspruchsvoll. Grund dafür sind in der Regel komplexe Sachverhalte, aus denen sich schwierige Rechtsfragen ergeben können.

Wirtschaftsstrafrechtliche Verfehlungen können zu einschneidenden Folgen führen. In der Bedrängnis der Vorwürfe verliert man als Beschuldigter oft den Überblick und verstrickt sich möglicherweise noch tiefer in Straftaten. Es ist deshalb unerlässlich, sehr rasch einen auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen.

Sollten Sie Beratungsbedarf im Wirtschaftsstrafrecht haben, kontaktieren Sie mich gern unter 040 4133 9433 oder senden Sie mir eine E-Mail.